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KFG - § 103 Abs 2 KFG

Judikaturübersicht VerwaltungKraftfahrrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/194ZVR 2008, 395 - 396 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 103 Abs 2 KFG

Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die Deutlichkeit eines Verlangens nach Auskunft nach § 103 Abs 2 KFG gegeben war.

VwGH 25.1.2008, 2007/02/0136

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