§ 7 Abs 3 und 4 FSG; § 24 Abs 1 Z 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG
Der VwGH hatte sich mit der Richtigkeit einer Prognose einer Behörde zu befassen, wonach ein Verkehrsteilnehmer, der sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hatte, erst nach weit mehr als drei Jahren seine Verkehrszuverlässigkeit wieder erlangen werde.