§ 5 Abs 6 StVO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nennung der Blutgruppe auf dem Etikett der Blutprobe zwingend ist. Im gegenständlichen Fall zweifelte der Betroffene die Blutidentität an.
VwGH 9.10.2007, 2007/02/0176
§ 5 Abs 6 StVO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nennung der Blutgruppe auf dem Etikett der Blutprobe zwingend ist. Im gegenständlichen Fall zweifelte der Betroffene die Blutidentität an.
VwGH 9.10.2007, 2007/02/0176