§ 5 Abs 2 StVO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der bloße Verdacht, der Betroffene habe in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gelenkt, ausreicht, eine Atemluftuntersuchung vorzunehmen.
VwGH 12.10.2007, 2007/02/0286
§ 5 Abs 2 StVO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der bloße Verdacht, der Betroffene habe in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gelenkt, ausreicht, eine Atemluftuntersuchung vorzunehmen.
VwGH 12.10.2007, 2007/02/0286