§ 24 Abs 4 FSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein auffälliges Verhalten als Radfahrer Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz rechtfertigt.
VwGH 25.7.2007, 2007/11/0024
§ 24 Abs 4 FSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein auffälliges Verhalten als Radfahrer Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz rechtfertigt.
VwGH 25.7.2007, 2007/11/0024