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Entscheidungen des BGH zum Kfz-Sachschaden

Zivilrechtn.nZVR 2007/127ZVR 2007, 215 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Bei einer Weiterverwendung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ist der Geschädigte zur Einforderung des den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigenden Reparaturaufwands ohne Abzug des Restwerts legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 249 BGB

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