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Aufsicht über neunjährigen Radfahrer

VerkehrsrechtZVR 2007/55ZVR 2007, 101 - 103 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das OLG Wien konkretisiert die elterliche Aufsichtspflicht über einen neunjährigen Radfahrer und nimmt zum Mitverschulden des erwachsenen unfallbeteiligten Radfahrers Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1304 ABGB; § 1309 ABGB

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