§ 1325 ABGB; § 101 Abs 1 B-KUVG; § 125 Abs 1 B-KUVG; § 1 AHG
In dem Umfang, in dem ein Beamter Anspruch auf eine Versehrtenrente gegenüber dem Sozialversicherungsträger besitzt, geht der Rechtsanspruch auf Ausgleich des Verdienstentgang im Rahmen der Legalzession auf den Sozialversicherungsträger über.