§ 28 Abs 1 FSG
Nur die bescheidmäßige Anordnung der weiteren Entziehung rechtfertigt die Einbehaltung eines bereits entzogenen Führerscheins.
VwGH 20.06.2006, 2003/11/0162
§ 28 Abs 1 FSG
Nur die bescheidmäßige Anordnung der weiteren Entziehung rechtfertigt die Einbehaltung eines bereits entzogenen Führerscheins.
VwGH 20.06.2006, 2003/11/0162