Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass nicht alle Gemeindewachen auch als Gemeindewachkörper qualifiziert werden können und beschreibt die erforderlichen Bestellungs- und Ermächtigungsmodalitäten für die Übernahme verkehrspolizeilicher Agenden .
Rechtsgrundlagen: § 94c StVO; § 97 StVO; Art 118a B-VG; § 5 Abs 2 StVO