Zusammenfassung: Die Interessen des Veräußerers sind im Regelfall nicht vom Schutzbereich eines Kfz-Ankauftests eines Autofahrerklubs umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB; § 1300 ABGB
Zusammenfassung: Die Interessen des Veräußerers sind im Regelfall nicht vom Schutzbereich eines Kfz-Ankauftests eines Autofahrerklubs umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB; § 1300 ABGB