Zusammenfassung: Sofern die ärztlichen Kontrolluntersuchungen ein nur noch geringes Rückfallsrisiko für einen Drogenmissbrauch nahelegen, ist die Erteilung einer Lenkerberechtigung ohne Bedingung iSd § 14 Abs 5 FSG-GV zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 FSG; § 8 Abs 1 und 3 Z 2 FSG; § 14 Abs 5 FSG-GV