Zusammenfassung: Die fehlende Ermächtigung des Beamten iSd § 5 Abs 2 StVO steht der Verwertbarkeit des Messresultats eines Alkomattests nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO
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Zusammenfassung: Die fehlende Ermächtigung des Beamten iSd § 5 Abs 2 StVO steht der Verwertbarkeit des Messresultats eines Alkomattests nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO
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