vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 27.09.2005, 1 Ob 177/04t (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtGeorg Rihs, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Wien (Glosse)ZVR 2006/62ZVR 2006, 239 - 243 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 1 Abs 1 AHG; § 1 Abs 3 AHG; § 43 StVO ; § 44b STVO; § 96 StVO; § 1304 ABGB

Eine Gemeinde kann in ihrer Funktion als Straßenhalterin für die rechtsgrundlose, weil ohne vorliegende Verordnung vorgenommene Beseitigung von Straßenverkehrszeichen durch die Gemeindebediensteten im Wege der Amtshaftung zur Verantwortung gezogen werden. Die Unterlassung einer regelmäßigen Signalschau fällt hingegen in den Verantwortungsbereich des Landes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!