§ 84 Abs 4 StVO; § 94b Abs 1 lit b StVO; § 84 Abs 3 StVO; § 46 AVG
Die Montage einer Werbetafel auf einer neuen Trägervorrichtung ist nicht als Wiedermontage einer bereits montierten und rechtskräftig genehmigten Werbetafel zu qualifizieren.
VwGH, 11.08.2005, 2004/02/0203