Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Implementierung eines Vormerkmodells im Führerscheinrecht zum Anlass, zahlreiche Ungereimtheiten im Strafensystem des österreichischen Strassenverkehrsrechts und den diesbezüglich nur mangelhaft ausgeprägten Reformwillen des Gesetzgebers aufzuzeigen. Hauptmann spricht sich ua für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Strafenkatalogs mit rechtverbindlichen "Regelbußen", aber auch für eine Anhebung der Strafrahmen bei Alkoholdelikten aus. Weiters plädiert er auf eine Einräumung eines subjektiven Rechts auf Ausstellung eines Organstrafmandats und auf eine Ausgestaltung des Führerschein-Entziehungssystems in eine Strafmaßnahme. Bedenken äußert er an der fehlenden Harmoniserung des Führerschein-Vormerkmodells mit dem Führerschein-Entziehungssystem ebenso wie an der Rechtsstaatlichkeit der Ausschließung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Bescheide zur Entziehung der Lenkerberechtigung. Abschließend stellt Hauptmann schließlich in Anlehnung an die deutsche Rechtsordnung eine bedingte Nachsicht eines Fahrverbots zur Diskussion.