§ 18 StVG; § 99 Abs 2 lit c StVO
Eine gravierende Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands begründet eine besondere Rücksichtslosigkeit.
VwGH 31.03.2006, 2006/02/0040
§ 18 StVG; § 99 Abs 2 lit c StVO
Eine gravierende Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands begründet eine besondere Rücksichtslosigkeit.
VwGH 31.03.2006, 2006/02/0040