§ 84 Abs 2 StVO; § 84 Abs 3 StVO
Die Zulässigkeit einer Ausnahmegenehmigung nach § 84 Abs 3 StVO für andere Ankündigungen als die Richtzeichen " Pannenhilfe" und " Tankstelle" kann aus dem Gesetz nicht abgeleitet werden.
VwGH 21.04.2006, 2006/02/0072; VwGH 22.03.2001, 97/03/0176