§ 1298 ABGB; § 1319a ABGB
Der OGH erläutert, dass die Anpreisung einer Mountainbikestrecke in einem unentgeltlichen Werbeprospekt eines Tourismusverbandes keine über § 1319a ABGB hinausreichende vertragliche Haftung des Wegehalters begründet und konkretisiert den maßgeblichen Haftungsmaßstab.