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Judikaturübersicht Verwaltung

VerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2006/184ZVR 2006, 462 - 463 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 82 StVO; § 16 Wr GebrauchsabgabeG

Beim Erfordernis einer straßenpolizeilichen Genehmigung nach § 82 StVO und einer Bewilligung nach § 16 Wr Gebrauchsabgabegesetz hat das Nichtvorliegen beider Bewilligungen zur Folge, dass die Sanktionierung nach § 82 StVO auch der Unrechts- und Schuldgehalt nach dem Wr Gebrauchsabgabegesetz abgedeckt ist.

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