Zusammenfassung: Der BGH prüft die Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert eines Pkws bis zu 30% überschreiten.
BGH, 15.02.2005, VI ZUR 70/04
Rechtsgrundlagen: § 249 BGB
Zusammenfassung: Der BGH prüft die Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert eines Pkws bis zu 30% überschreiten.
BGH, 15.02.2005, VI ZUR 70/04
Rechtsgrundlagen: § 249 BGB