§ 1325 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein Schmerzengeldanspruch nicht im Erbsweg weitergegeben werden kann; es gibt also keinen Anspruch auf Schmerzengeldzahlungen für die verkürzte Lebenszeit.
OGH, 01.03.2005, 2 Ob 55/04h
§ 1325 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein Schmerzengeldanspruch nicht im Erbsweg weitergegeben werden kann; es gibt also keinen Anspruch auf Schmerzengeldzahlungen für die verkürzte Lebenszeit.
OGH, 01.03.2005, 2 Ob 55/04h