§ 3 Abs 1 Z 2 FSG; § 7 Abs 1 FSG; § 3 FSG; § 107 Abs 1 StGB
Der VwGH erörtert, dass das Vorliegen mehrerer Strafverurteilungen wie auch die Begehung mehrerer Verwaltungsübertretungen die Annahme der Verkehrszuverlässigkeit nicht zwingend ausschließt. Weiters führt er aus, dass das Delikt der gefährlichen Drohung wie auch ein Fahrzeugverleih an eine Person ohne Führerschein die Annahme der fehlenden Verkehrszuverlässigkeit nicht rechtfertigt.