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Keine GoA bei hoheitlicher Polizeitätigkeit

VerkehrsrechtZVR-LS 2004/25ZVR-LS 2004, 333 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass ein Polizeibeamter in hoheitlicher Tätigkeit keine GoA führen kann.

BGH 13.11.2003, III ZR 70/03

Rechtsgrundlagen: § 683 BGB; § 670 BGB; Art 9 BayPAG; Art 55 BayPAG

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