§ 1320 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls, bei dem eine Hundehalterin durch das im gegenseitigen Einverständnis erfolgte Herumtollen ihres Hundes und des Hundes der ebenfalls anwesenden weiteren Hundehalterin verletzt worden wer. Mit Anmerkung von Karl-Heinz Danzl.