Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Angemessenheit eines Schmerzengeldanspruchs im Falle einer bei einem Verkehrsunfall erlittenen Gehirnerschütterung und eines Oberschenkelbruchs mit atypischem Heilungsverlauf.
OLG Linz 11.01.2002, 4 R 232/01t