Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Interessenwahrungspflichtsverletzung des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherten, wenn er einen günstigen Vergleich widerruft.
BGH 18.07.2001 - IV ZR 24/00
Rechtsgrundlagen: § 149 VVG; § 3 HaftpflichtVB