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Beim Zusammentreffen von Verschuldens- und Gefährdungshaftung sind die Grundsätze des § 1304 ABGB anzuwenden

VerkehrsrechtZVR 2002/109ZVR 2002, 424 - 426 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls, bei dem der Geschädigte ein vor ihm im Schnee stecken gebliebenes Auto anschieben wollte, dabei die Beifahrertür öffnete, wobei der Fahrer selbst gerade Vollgas gab, dadurch der Daumen des Geschädigten eingeklemmt wurde, und in weiterer Folgen amputiert werden musste.

OLG Innsbruck 29.11.2000, 1 R 233/00z

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