§ 393 Abs 1 ZPO; § 1325 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen eines bosnischen Flüchtlings, der in Österreich durch die schuldlose Beteiligung an einem Verkehrsunfall, schwere Verletzungen erlitt, auf Verdienstentgang.
OGH 18.04.2002, 2 Ob 38/02f