§ 971 ABGB; § 979 ABGB; § 1295 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Kfz-Händlers, der während einer Fahrzeugreparatur seinem Kunden unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, diesen jedoch nicht über das Fehlen einer Kaskoversicherung aufmerksam gemacht hatte, für den durch den Kunden verursachten Totalschaden am Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall.