§ 1295 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung der Haftung eines Sporthotelinhabers wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, wenn ein Gast auf offensichtlich nicht im Boden verankerte und verschiebbaren Fußballtoren Klimmzüge macht, und sich daraufhin verletzt.