§ 2 Abs 1 Z 2 und Z 22 StVO; § 57 Abs 1 und 2 StVO; § 89 Abs 1 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Straßenerhalters für Verletzungen einer Radfahrerin aus einer Kollision mit einer in der Mitte des Radwegs zur Verkehrssicherungszwecken aufgestellten Stahlsäule.