§ 9 Abs 2 EKHG; § 11 Abs 1 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Auffahrunfalls in dessen Folge ein Kfz auf das davor stehende geschoben wurde. Mit Anmerkung von Andreas Kletecka.
§ 9 Abs 2 EKHG; § 11 Abs 1 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Auffahrunfalls in dessen Folge ein Kfz auf das davor stehende geschoben wurde. Mit Anmerkung von Andreas Kletecka.