§ 52 lit a Z 13b StVO; § 97 Abs 4 StVO; § 99 Abs 3 lit j StVO; § 14 Abs 1 FSG; § 102 Abs 5 lit b KFG; § 9 RLV
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung des Verhaltens einer Fahrzeuglenkerin, die den teilweise unberechtigten Anordnungen eines Straßenaufsichtsorgans keine Folge leistete.