§ 1325 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung eines Anspruchs auf Schmerzengeld aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung, die durch einen Vertrauensmissbrauchs (Bekanntgabe der Identität der Betroffenen an die Staatsanwaltschaft) des Rechtsanwalts der Betroffenen verursacht wurde.