Art 3 WA (Warschauer Abkommen); Art 18 WA; Art 22 WA
Die Entscheidung befasst sich mit dem Nichteintritt der betragsmäßigen Haftungsbeschränkung des Luftfrachtführers für verloren gegangenes Reisegepäck aufgrund der Nichtaushändigung des Flugsscheins an den Fluggast.