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Haftung des Waldeigentümers bzw Fruchtnießers am Wald für einen Hangrutsch wegen eines umstürzenden Baums

VerkehrsrechtZVR 2001/110ZVR 2001, 402 - 405 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 176 Abs 2 und 4 ForstG; § 364 Abs 2 ABGB; § 1319 ABGB; § 1319a ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Fruchtnießers an einem Wald für Schäden an einem PKW, die von einem, durch einen morschen Baum ausgelösten, Steinschlag verursacht wurden, während sich das Fahrzeug auf einer am Wald vorbeiführenden Bundesstraße befand.

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