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Die bloße Übertretung einer Schutznorm begründet an sich noch keine grobe Fahrlässigkeit

VerkehrsrechtZVR 2001/111ZVR 2001, 405 - 407 Heft 12 v. 1.12.2001

Abschn A, Pkt 3 der EHVB 1993; § 61 VersVG; § 15 Abs 4 und 5 OÖ JugendschutzG 1988

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers aufgrund einer Schutznormübertretung der versicherten Trafikantin, wodurch ein Unfall eines 10jährigen mit einer Minirakete verursacht worden ist.

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