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Keine Anwendung des EKHG auf Unfälle beim Betrieb einer Gokart-Bahn

VerkehrsrechtZVR 2000/63ZVR 2000, 270 - 271 Heft 7 und 8 v. 1.7.2000

§ 1 EKHG; § 2 Z 1 KFG; § 2 Abs 1 Z 1 StVO

Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG auf Unfälle auf einer Gokart-Bahn.

OGH 30.03.2000, 2 Ob 84/00t

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