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§ 9 ABGB; § 19 A ARB 94

VerkehrsrechtZVR 2000, 99 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass die Bedingungsanpassungsklausel des § 10 A ARB 94 unwirksam ist.

BGH 17.03.1999,IV ZR 218/97

Rechtsgrundlagen: § 9 ABGB; § 10 A ARB 94

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