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§ 4 I a 2 AKB

VerkehrsrechtZVR 2000, 99 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Auslegung der Wortwahl der Kündigung einer Kfz-Vollkasko-Versicherung "zum nächstmöglichen Termin".

BGH 10.02.1999 - IV ZR 56/98

Rechtsgrundlagen: § 4 I a 2 AKB

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