§ 5 Abs 2 Z 1 StVO, § 99 Abs 1 lit b StVO, § 24 Abs 1 Z 1 FSG, § 26 Abs 2 Z 1 FSG
Durch das in den Mund-Nehmen von Schnee wird ein Verhalten gesetzt, das zu einer Verfälschung des Alkotestergebnisses führen kann. Wird trotz ausdrücklicher Belehrung, keinen Schnee zu sich zu nehmen, Schnee in den Mund gesteckt, stellt dies eine Verweigerung der Durchführung eines Alkoholtestes dar.