§ 24 Abs 5 NÖ BauO 2014
Voraussetzung für die positive Erledigung eines Antrages auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist ist neben dem rechtzeitigen Antrag nur die Möglichkeit der Vollendung des Bauvorhabens innerhalb einer „angemessenen Nachfrist“. In diesem Zusammenhang wird zu berücksichtigen sein, weshalb die Fertigstellung des Bauvorhabens nicht innerhalb der gesetzlichen Frist möglich war.