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Beeinträchtigung eines grundbücherlichen Gehrechts verletzt kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2018/76ZVG 2018, 336 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 2 Abs 1 Z 7a BauPolG Slbg 1997, § 7a Z 5 BauPolG Slbg 1997, § 42 BauTG (Sbg)

Im Baubewilligungsverfahren für eine Stütz- und Futtermauer gem § 2 Abs 1 Z 7a BauPolG haben Nachbarn gem § 7a Z 5 BauPolG ein subjektiv-öffentliches Recht auf die Vermeidung von erheblich nachteiligen Wirkungen auf ihr Grundstück iSd § 42 BauTG.

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