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Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2018/77ZVG 2018, 338 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 24 Abs 5 NÖ BauO 2014

Voraussetzung für die positive Erledigung eines Antrages auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist ist neben dem rechtzeitigen Antrag nur die Möglichkeit der Vollendung des Bauvorhabens innerhalb einer „angemessenen Nachfrist“. In diesem Zusammenhang wird zu berücksichtigen sein, weshalb die Fertigstellung des Bauvorhabens nicht innerhalb der gesetzlichen Frist möglich war.

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