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Beschränkung der Vertretung auf bestimmte Verfahrensarten gleichheitswidrig

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/65ZVG 2016, 268 Heft 3 v. 1.5.2016

Art I BVG rassische Diskriminierung, § 52 Abs 2 BFA-VG, Art 47 Abs 3 GRC

Die durch § 52 Abs 2 BFA-VG begründete gesetzliche Beschränkung des Anspruchs auf Vertretung durch einen Rechtsberater auf bestimmte fremdenrechtliche Verfahren verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Fremden untereinander.

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