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Zur Beurteilung, ob eine − beabsichtigte − selbständige Tätigkeit zur Stellung als „Schlüsselkraft“ führt, ist der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Erwerbstätigkeit maßgeblich

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/64ZVG 2016, 264 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 41 Abs 3 NAG, § 41 Abs 4 NAG, § 37 AVG, § 24 AuslBG

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