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Amtsrevisionsbefugnis für Erkenntnisse gilt auch für Beschlüsse

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2016/36ZVG 2016, 144 Heft 2 v. 1.4.2016

Art 133 Abs 8 B-VG, Art 133 Abs 9 B-VG, § 33 StLVwGG, § 35a Abs 1 StPEG

Nach § 33 StLVwGG kann die LReg gegen Erkenntnisse in Angelegenheiten, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Landessache ist, wegen Rechtswidrigkeit Revision an den VwGH erheben. Im Hinblick auf die Verfassungslage scheint es naheliegend, den Begriff „Erkenntnisse“ in § 33 StLVwGG in einem weiten, auch Beschlüsse der VwG umfassenden Sinn zu verstehen.

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