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Behördliche Bescheidaufhebung während eines Beschwerdeverfahrens

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2016/35ZVG 2016, 141 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 68 Abs 1 AVG, § 68 Abs 2 AVG

Die Ermächtigung des § 68 Abs 2 AVG ist auch in Ansehung der mit 1.1.2014 in Kraft getretenen Rechtslage weiterhin auf Bescheide im Verständnis des § 68 Abs 1 AVG beschränkt.

Die Anhängigkeit einer zulässigen Beschwerde vor dem VwG steht einer Anwendung des § 68 Abs 2 AVG nicht entgegen, weil das (bloße) Recht, eine Entscheidung des VwG über die Beschwerde gegen einen Bescheid zu erlangen, kein Recht ist, das aus dem Bescheid erwachsen ist.

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