vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht erfolgte Verfahrenskostenvorschreibung im Straferkenntnis kann nicht nachgeholt werden

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2015/53ZVG 2015, 265 Heft 3 v. 1.5.2015

AVG § 62 Abs 4, VStG § 64 Abs 1, VStG § 64 Abs 3

Die Unterlassung der Vorschreibung von Verfahrenskosten sowie Barauslagen in einem Straferkenntnis ist nicht als eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit zu beurteilen und ermöglicht somit keine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!